
Energiepass - Fragen und Antworten
Wer muss sich den Energieausweis ausstellen lassen?
Wie viel wird der Energieausweis kosten?
Was ist der Unterschied zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis?
Welchen Ausweis muss ich mir ausstellen lassen?
Muss der Energiepass ausgehändigt werden??
Können die Kosten von der Steuer abgesetzt werden??
Wer muss sich den Energieausweis ausstellen lassen?
Jeder Eigentümer, der sein Haus oder seine Wohnung verkaufen oder vermieten will, muss Kauf- oder Mietinteressenten einen Energieausweis vorlegen. Für Gebäude der Baujahre bis 1965 gilt das ab dem 1. Juli 2008. Eigentümer jünerer Gebäude können sich bis 1. Januar 2009 Zeit lassen. Eigentümer, die weder verkaufen noch vermieten, brauchen keinen Energieausweis. Dasselbe gilt für Eigentümer von Baudenkmälern oder Gebäuden mit nicht mehr als 50 Quadratmeter Nutzfläche.
Wie viel wird der Energieausweis kosten?
Der Preis hängt vom Ausweistyp ab. Es gibt zwei Arten: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Den Verbrauchsausweis gibt es in der Regel für unter 50 Euro. Der Bedarfsausweis ist deutlich aufwendiger zu erstellen und daher teurerer. Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern müssen je nach Aufwand mit 100 bis 500 Euro rechnen.
Was ist der Unterschied zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis?
Der Bedarfsausweis zeigt den Energiebedarf, der anhand der objektiven Gebäudeeigenschaften berechnet wird, etwa der Dämmqualität von Wänden und Fenstern sowie der Qualität der Heizanlage. Die Energieeinsparverordnung lässt zu, dass der Ausweis lediglich auf Basis eines vom Eigentümer ausgefüllten Fragebogens erstellt wird. Wenn ein Experte das Gebäude und die Heizungsanlage vor Ort begutachtet und die Bauunterlagen prüft, wird der Ausweis natürlich teurer – und das Ergebnis zuverlässiger. Der unterschiedlich hohe Aufwand ist auch der Grund für die hohe Preisspanne von 100 bis 500 Euro.
Der Verbrauchsausweis stützt sich auf den bisherigen Energieverbrauch der Bewohner.
Er wird auf Basis von mindestens drei aufeinanderfolgenden Heizkostenabrechnungenberechnet. Der Eigentümer muss lediglich ein paar Gebäudedaten und den Gas- oder Ölverbrauch angeben. Den Rest erledigt ein Computerprogramm. Kritiker, wie z.B. die Verbraucherzentrale oder der Deutsch Mieterbund bemängeln, dass der Verbrauchsausweis lediglich das Nutzerverhalten der derzeitigen Bewohner des Hauses und nicht die Gebäudequalität abbildet
Welchen Ausweis muss ich mir ausstellen lassen?
Bis zum 1. Oktober 2008 können alle Eigentümer bestehender Immobilien zwischen einem Bedarfs- oder Verbrauchsausweis wählen. Danach endet die Wahlfreiheit für Eigentümer von Gebäuden mit weniger als fünf Wohnungen, wenn der Bauantrag für die Immobilie vor dem 1. November 1977 gestellt wurde. Die Besitzer dürfen sich dann nur noch den Bedarfsausweis ausstellen lassen. Eine Ausnahme gilt für Gebäude, die bereits nach dem Standard der Wärmeschutzverordnung von 1977 gebaut oder modernisiert worden sind. Für Neubauten ist von Anfang an nur der Bedarfsausweis zulässig.
Muss der Energiepass ausgehändigt werden?
Der Verkäufer oder Vermieter hat dem Interessenten einen Energieausweis „zugänglich zu machen“. Wobei mit zugänglich machen nicht zwangsläufig das „Vorlegen“ gemeint ist. Der Interessent muss die Möglichkeit haben, den Ausweis bei seiner Entscheidungsfindung berücksichtigen zu können. Damit reicht zum Beispiel ein Aushang im Treppenhaus aus.
Der Interessent hat keinen Anspruch auf Aushändigung des Originalausweises. Es ist ihm jedoch auf Verlangen eine Kopie zu überlassen.
Können die Kosten von der Steuer abgesetzt werden?
Wer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung hat, kann die Kosten des Energieausweises als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen. Entsprechendes gilt für gewerbliche Verkäufer. Auch Selbstnutzer sollten versuchen, die – vor Ort „im Haushalt“ anfallenden – Kosten des Ausweises als „haushaltsnahe Dienstleistungen“ abzusetzen. Einzelheiten werden noch mit der Finanzverwaltung erörtert.






Seite drucken
Seite weiterempfehlen
Schreiben Sie uns 
