DIN 18008 - Balkontüren nur noch mit bruchsicherem Glas?

Wie ist der aktuelle Stand? Folgende Formulierung in der Entwurfsfassung zur DIN 18008 wurde in der Branche in den letzten Monaten kontrovers diskutiert:

„Frei und ohne Hilfsmittel zugängliche Vertikalverglasungen sind auf der zugänglichen Seite bis mindestens 0,80 m über Verkehrsfläche mit Glas mit sicherem Bruchverhalten auszuführen.“

Das hätte zur Folge, dass zum Beispiel Türen, wie auf dem Foto abgebildet, auf beiden Seiten mit bruchsicherm Glas auszuführen sind. Viele Verbände und Stimmen haben diese Regelung für nicht gut gehalten, weil sich nicht nur das Bauen und Sanieren verteuern, sondern auch die Scheibengewichte erhöhen würden und haben deshalb Einspruch erhoben.

Mit Erleichterung hat man deshalb vielerorts das Ergebnis der aktuellen Schlussfassung von Ende Juli aufgenommen.

Ende Juli hat der zuständige Normenausschuss nach der Einspruchsberatung die jeweilige Schlussfassung zu den Teilen 1 und 2 der DIN 18008 zur Veröffentlichung freigegeben. Das Ergebnis in Zusammenhang mit Sicherheitsglas unter Brüstungshöhe, bzw. in Zusammenhang mit zugänglicher Verglasung und bruchsicherm Glas bis mindestens 0,80 m über Verkehrsfläche ist, dass die bisherige gesetzliche Regel einzuhalten ist. Damit ist die Anforderung unverändert gegenüber der, die vor alle dem schon galt. Man muss also kein Sicherheitsglas (bruchsicheres Glas) einsetzen, wo es bisher nicht auch schon bisher erforderlich war.

Der neue Wortlaut lautet nun:
„Glastüren und andere Glasflächen, die bis zum Fußboden allgemein zugänglicher  Verkehrsflächen herabreichen, sind so zu kennzeichnen, dass sie leicht erkannt werden können.“

Während der VFF (Verband der Fenster- und Fassadenhersteller) sowie zahlreiche Händler und Montagebetriebe die neue Regelung begrüßen, hätte der Bundesverband Flachglas die ursprüngliche Regelung vorgezogen.

Interpretationsbedarf gibt es nun aber weiterhin. So steht zum Beispiel die Frage im Raum: „Wann ist eine Glasfläche leicht erkennbar?“ Man darf gespannt sein wie die Auslegung diesbezüglich aussehen wird.