Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt EnEV

Zum 01. November 2020 trat das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Es ersetzt die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) und führt die verschiedenen Vorschriften für den Gebäudebereich zusammen.

Die Anforderungen an die U-Werte ändern sich nicht - für Fachhandwerker gibt es jedoch eine weitere Informationspflicht. Die Anforderungen bei Änderungen an bestehenden Gebäuden  stehen in der Anlage 7 GEG. So beträgt der geforderte U-Wert gemäß Anlage 7 bei Wohngebäuden nach wie vor max. Uw = 1,3 W/m²K, für Schiebetüren Uw = 1,6 W/m²K und Haustüren Ud=1,8 W/m²K. Bei Neubauten beträgt der U-Wert für das Referenzgebäude ebenfalls Uw =1,3 W/m²K.

 

Neu ist, dass Eigentümer, die ein Ein- oder Zweifamilienhaus neu kaufen oder ein Ein- oder Zweifamilienhaus umfangreich sanieren, verpflichtet sind, ein informatives Beratungsgespräch mit einem qualifizierten Energieberater zu führen, sofern dieses Beratungsgespräch kostenlos angeboten wird. Ein Energieberater gilt im Sinne des GEG als qualifiziert, wenn er nach §88 GEG zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt ist. Der Umfang des Beratungsgespräches, die Länge und der Ort an dem das Gespräch geführt werden soll ist nicht geregelt.

 

Fachhandwerker, die geschäftsmäßig Arbeiten an dem oben beschriebenen Ein- oder Zweifamilienhaus durchführen, haben bei Abgabe eines Angebotes auf die Pflicht zur Führung eines Beratungsgesprächs schriftlich hinzuweisen, z.B. mit folgendem Text:

„Gemäß §48 GEG informieren wir Sie hiermit darüber, dass Sie vor Beauftragung von Planungsleistungen umfangreicher Sanierungen an Ihrem Ein- oder Zweifamilienhauses ein kostenloses informatives Beratungsgespräch bei einem qualifizierten Enegergieberater führen müssen.“

 

Eine Sanierung gilt als umfangreich, wenn Berechnungen nach §50 GEG durchgeführt werden.

"Dies ist in der Praxis z.B. dann gegeben, wenn der Wärmebedarf zur Auslegung der Heizungsanlage für das Gebäude neu berechnet wird, wenn der Primärenergiebedarf neu berechnet wird oder/und wenn Berechnungen zum Erreichen des Energieeffizienzstandards."

 

Tipp: Der Verband Fenster + Fassaden (VFF) in Frankfurt hat zu diesem Thema auch ein neues Merkblatt "Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für Fenster, Türen und Fassaden" herausgegeben. Dieses Merkblatt können Sie über den Beuth-Verlag beziehen.