WEITERE INFOS BUNDESFÖRDERUNG FÜR EFFIZIENTE GEBÄUDE (BEG) SANIERUNG / EINZELMASSNAHMEN
- Merkblatt
- Förderfähige Maßnahmen (wird aktuell überarbeitet)
- Technische Mindestanforderungen (Infos zu Fenstern finden Sie ab S. 18)
Einzelmaßnahme - Zuschuß 15% oder 20% (BAFA)
- Mindest-Investition 300 €
- direkter Zuschuß
- zusätzliche 5% bei Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (ISFP)
- Energieeffizienzexperte notwendig
- 50% Zuschuß für die Baubegleitung durch Energieeffizienzexperten
- Ausführung durch Fachunternehmen inkl. Montage
- Antragsteller: Eigentümer, Mieter, Unternehmer, Eigentümergemeinschaften (WEGs), gemeinnützige Organisationen, Kommunen
Neu seit 01.01.2024
- Erst nach Auftragserteilung durch den Kunden / Auftraggeber und der Definition eines voraussichtlichen Montagetermins kann ein Förderantrag bei der BAFA gestellt werden. Diese prüft den Antrag und bewilligt den Zuschuss (dies kann 2-6 Wochen dauern).
- Im Auftrag vereinbart werden muss eine „aufschiebende Bedingung“. Diese ermöglicht dem Kunden / Auftraggeber, dass er vom Vertrag zurücktreten kann, sofern seitens der BAFA die Förderung nicht bewilligt wird.
- Wenn Sie ihren Förderantrag über den speziellen hilzinger Förderservice an die BAFA übertragen, werden alle Antragsunterlagen vorab gesichet und auf Richtigkeit geprüft, so dass die Wahrscheinlichkeit, dass ein Antrag nicht bewilligt wird, sehr unwahrscheinlich ist.
- Mit der Sanierung kann auf eigenes Risiko begonnen werden, sobald der Antrag bei der BAFA eingereicht wurde. Die aufschiebende Bedingung ist um diese Vereinbarung kurz in einem Satz zu ergänzen. Das ist für alle Kunden / Auftraggeber interessant, die Ihre Sanierung nicht von der Förderung abhängig machen.
- Falls Sie nur dann sanieren, wenn Sie auch die Förderung bekommen, müssen Sie die Bewilligung abwarten. Bis dahin wird Ihr Fensterfachbetrieb mit Feinaufmaß, Materialbestellungen, etc. warten.
Wenn Sie Fragen dazu haben, stehen wir Ihnen unter Tel. 07852 / 919 260 oder schmidt(at)hilzinger(dot)de gerne zur Verfügung.
WEITERE INFOS ZU KFW-PROGRAMM 261:
BUNDESFÖRDERUNG FÜR EFFIZIENTE GEBÄUDE (BEG)
Sanierung zum KfW-Effizienzhaus - Kredit mit Tilgungszuschuß oder direkter Zuschuß
- Zinsgünstiges Darlehen bis 120.000 € pro Wohneinheit, bis 150.000 € pro Wohneinheit bei Erreichen der EE-Klasse
- Effizienzhausniveau 40: Tilgungszuschuß 20% (bisher 45%)
- Effizienzhausniveau 55: Tilgungszuschuß 15% (bisher 40%)
- Effizienzhausniveau 70: Tilgungszuschuß 10% (bisher 35%)
- Effizienzhausniveau 85: Tilgungszuschuß 5% (bisher 30%)
- Effizienzhausniveau 100: wurde eingestellt
- Der Extrazuschuss in Höhe von 5% bei Erstellung und Umsetzung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) wurde gestrichen.
- Energieeffizienzexperte notwendig
- 50% Zuschuß für die Baubegleitung durch Energieeffizienzexperten
- Ausführung durch Fachunternehmen inkl. Montage