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Steuerbonus

Für den Einbau neuer Fenster können Modernisierer pro Jahr bis zu 1.200 Euro Steuern für die Handwerkerleistung zurück bekommen.
Ein Beispiel: In einem Einfamilienhaus werden für insgesamt 12.950 Euro die Fenster ausgetauscht. In dem Preis enthalten sind die Baustelleneinrichtung, die Demontage, die Entsorgung der alten Fenster sowie die Montage der neuen Fenster und 19 Prozent Mehrwertsteuer. Der komplette Arbeitslohn für die Handwerkerleistungen beträgt in diesem all 5.950 Euro. 20 Prozent davon gibt es gemäß § 35a des Einkommensteuergesetzes als Steuerbonus vom Finanzamt zurück, das sind 1.190 Euro. Das entspricht einem Preisvorteil von fast 10 Prozent der Investitionssumme.


Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass nur der Arbeitslohn des Handwerkers und die Fahrtkosten, nicht aber die Kosten für das Arbeitsmaterial absetzbar sind. Der Auftraggeber muss deshalb darauf achten, dass der Lohnkostenanteil - also die Montagekosten - getrennt auf der Rechnung ausgewiesen wird. Wird lediglich ein Festpreis vereinbart, der auch die Materialkosten enthält, erfüllt das die Anforderungen nicht.
Die Folge: Das Finanzamt zahlt nicht. Barzahlung ist ebenfalls tabu, denn der Fiskus verlangt als Nachweis einen Überweisungsbeleg auf das Konto des Handwerkers. Der Kunde muss Rechnungen und Belege mindestens zwei Jahre aufbewahren.


Die Modernisierung von Fenstern und Fassade lohnt sich steuerlich nicht zuletzt deshalb, weil Ausbau der alten und Montage der neuen Bauelemente sehr arbeitsintensiv sind. Der Lohnkostenanteil kann bei einem professionellen Fensteraustausch mit entsprechender Qualitätsgarantie schnell die Hälfte des Rechnungsbetrages ausmachen. Mit dem Steuerbonus holen sich Hauseigentümer praktisch die darauf gezahlte Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurück. Der Steuerbonus gilt allerdings nur für die Modernisierung bestehender Häuser, nicht für Neubauten.