Hier erfahren Sie alles zum Thema:
„Förderung neue Fenster“

Stellen Sie sich vor, Sie kaufen neue Fenster für 10.000€ inkl. Montage und MwSt. und bekommen 20 Prozent, sprich 2.000 € zurück. Ein Gedanke, mit dem sich bestimmt jeder schnell gut anfreunden kann. In diesem Blogbeitrag informiere ich Sie über die wichtigsten Förderprogramme in Verbindung mit einer Fenstersanierung als Einzelmaßnahme oder in Kombination mit anderen Sanierungsmaßnahmen. Sie erfahren auch, bei welchen Förderprogrammen Sie einen Energieberater benötigen und, bei welchen Programmen Sie eine Fensterförderung ohne Energieberater erhalten.

 

Mein Name ist Harald Schmidt. Ich bin Gebäudeenergieberater im Handwerk und bereits seit über 25 Jahren in der Fensterbranche für die Unternehmensgruppe hilzinger – Deutschlands große Fenstermarke, tätig. Ich berate und informiere private Haus- und Wohnungseigentümer zum Thema Fenster austauschen sowie zur Beantragung von Fördermitteln für neue Fenster.

 

Wer jetzt seine alten Fenster austauscht, kann mit einer attraktiven Förderung in Form eines direkten Zuschusses oder einer Steuerrückerstattung in Höhe von 20 % der Investitionskosten rechnen. Sie haben die Wahl unter mehreren Förderprogrammen. Bis 45 Prozent Zuschuss sind möglich. Hier erfahren Sie, welches Programm das Beste für Sie ist und wie Sie ohne Stolpersteine den Zuschuss schnell und einfach bekommen.







Fensterförderung auch ohne Energieberater möglich?

Für die meisten Förderprogramme benötigen Sie einen zugelassenen Energieeffizienzexperten bzw. Energieberater, der Sie zu der geplanten Sanierungsmaßnahme berät und bei der Antragstellung unterstützt.  Es gibt aber auch Förderprogramme, bei denen Sie keinen Energieberater brauchen und die Förderung direkt beantragen können. Das ist der Fall bei der Abschreibung zur Fenstersanierung nach §35c EStG Hier können Sie auf Antrag über die Steuererklärung auch ohne Energieberater 20 % Ihrer Aufwendungen für die neuen Fenster inklusive Montage zurückbekommen. Mehr zu diesem Thema finden Sie weiter unten.

Förderung für neue Fenster
Mit wenigen Klicks lukrative Zuschüsse für Fenster sichern

Im Zusammenhang mit Bauen und Sanieren gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen. Nutzen Sie unseren kostenlosen Förderberater-Service und rufen uns an oder prüfen Sie selbst, welche Förderprogramme für Sie in Frage kommen, in dem Sie unten den kostenlosen Fördermittel-Check starten. Wir empfehlen diesen Schritt zu tun, einfach um sicher zu sein, dass Sie kein interessantes Förderangebot übersehen.

 


Wichtig ist, dass Ihr Fensterfachbetrieb das Angebot förderfähig kalkuliert, damit Sie später ohne Stolpersteine vom Zuschuss profitieren können. Falls Sie noch einen kompetenten und zuverlässigen Fachbetrieb suchen, der Sie berät und ein kostenloses Fensterangebot für Sie ausarbeitet, helfen wir gerne dabei. hilzinger, Deutschlands große Fenstermarke, zählt zu den erfolgreichsten und größten Fensterherstellern mit insgesamt 42 Standorten und über 1000 Partnerbetrieben - auch in Ihrer Nähe.

Schicken Sie uns über das Kontaktformular rechts einfach Ihre Kontaktdaten und beschreiben Sie kurz ihr Vorhaben. Wir prüfen welche Fördermittel für Sie in Frage kommen. Hilzinger oder Ihr zuständiger hilzinger Partnerbetrieb in Ihrer Nähe kümmert sich um alles Weitere und kalkulieren Ihnen ein kostenloses schriftliches förderfähiges Fensterangebot. Gerne inklusive Montage.

 

Mein Tipp:
Machen Sie zu allererst den Fördercheck, jetzt und hier mit dem Online-Förderberater. Er zeigt Ihnen mit wenigen Klicks unter insgesamt bundesweit 3.000 Förderprogramme des Bundes, der Länder und Kommunen welche Förderprogramme es für Ihr Vorhaben gibt. So stellen Sie sicher, dass Sie kein Förderprogramm übersehen oder vergessen.

Folgende Informationen brauchen Sie für den Fördermittel-Check:
1. das Baujahr des Gebäudes,
2. die PLZ wo das Gebäude steht und
3. die Info ob es sich um ein Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus handelt oder eine Eigentumswohnung


Förderfähiges kostenloses Fenster-Angebot von Ihrem hilzinger Fachbetrieb erhalten

Lassen Sie sich von Ihrem Fensterexperten einen kostenlosen Fördercheck durchführen und ein individuelles Angebot erstellen, damit Ihre Fenstermodernisierung zum Erfolg wird.

Die 4 beliebtesten Programme zur Förderung neuer Fenster

In Verbindung mit dem Thema Fenster erneuern gibt es auf Bundesebene vier Förderprogramme, die bei Haus- und Wohnungseigentümer besonders beliebt und attraktiv sind. Falls Sie Fenster austauschen möchten und den Fördermittel-Check oben gemacht haben werden sie feststellen, dass diese vier Programme als mögliche Fördermaßnahme angezeigt wurden. Es lohnt sich, in diese vier Programme näher einzusteigen. Es gibt Programme mit Zuschussmöglichkeiten von 5 – 45 Prozent oder eine Steuerrückerstattung von 20 %. Bei den Programmen zur Steuerrückerstattung brauchen Sie nicht zwingend einen Energieeffizienzexperten. Lesen Sie die folgenden Bloginhalte vollständig durch. Danach werden Sie bestimmt einschätzen, können welches Programm für Sie das richtige ist.


20 % Steuerrückerstattung auf Handwerkerleistung (Montageleistung) nach §35a EStG


20 % Steuerrückerstattung nach §35c EStG auf die Fenster inkl. Rollladen, Fensterbänke … und Montageleistung durch eine steuerliche Abschreibung der energetischen Fenstersanierung


15 bis 20 % direkter Zuschuss durch die BAFA für die Fenstersanierung


5 bis 45 % direkter Zuschuss bei Sanierung zum Effizienzhaus


 

FAQ zur Förderung neuer Fenster

Auf welches Maß bezieht sich der U-Wert des Fensters?

Sowohl die Finanzbehörde als auch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) akzeptieren den U-Wert für das Fenster (Uw) bezogen auf das Referenzmaß eines Dreh-Kippfensters 1,23 m breit und 1,48 m hoch. Der U-Wert bezieht sich dann auf alle Fenster des gleichen Typs. Beträgt die Fläche des Fensterelementes mehr als 2,3 m² (Rahmenaußenmaß) greift ein anderes Referenzmaß,nämlich 1,48 m x 2,18 m.

Was bedeutet U-Wert?

Der U-Wert ist der Wärmedurchgangskoeffizient. Je kleiner der Wert, desto besser ist die Wärmedämmung. Der U-Wert steht aber auch in Konflikt mit der Lichttransmission und dem solaren Eintrag. Je kleiner der U-Wert, desto besser ist zwar die Wärmedämmung, es gibt jedoch einen Punkt, an dem dann die Lichtransmission und der Energieeintrag schlechter werden. Deshalb gilt: Auf die richtige Kombination kommt es an. Diese ist abhängig von dem Ziel, das man mit den neuen Fenstern verfolgt (will man eine möglichst optimale Energieeffizenz, maximale solare Einträge, eine bestmögliche Wärmedämmung oder liegt der Fokus auf möglichst hellen Räumen).

Beim Fenster gibt es drei U-Werte:

  1. den Uf-Wert (f=frame) also U-Wert des Fensterrahmenprofils
  2. den Ug-Wert (g=glas), also U-Wert der Verglasung
  3. den Uw-Wert (w=window), also U-Wert des gesamten Fensters.

Der U-Wert sagt, wie viel Leistung in Watt pro Quadratmeter Fläche und pro Kelvin Temperaturunterschied dauernd vom wärmeren zum kälteren Teil fließt (Wärmestrom).

Beispiel:
Wir haben ein Fenster von 1m² mit einem Uw-Wert von 1,2 W/m²K.

  • Bei 1 m² Fensterfläche und 1 Kelvin Temperaturunterschied zwischen innen und außen fließen in diesem Fall dauernd 1,2 Watt Leistung durch diese Fensterfläche.
  • Bei 2 m² das Doppelte
  • Bei 2 Kelvin auch das Doppelte. Und so weiter.

Bei einer Außentemperatur von -5°C und einer Raumtemperatur von 20°C wären das demnach 1,2 W/m²K x 25 K = 30 Watt.

Wenn man nun den Energieverlust errechnen möchte, der in einer bestimmten Zeit verloren geht, muss man eben diese Leistung mal Zeit rechnen. Energie Leistung mal Zeit. Die Einheit, ob Sekunden oder Stunden ist egal. Der Energieverlust in 24 Stunden bezogen auf obiges Beispiel wären demnäch:

30 Watt x 24 Stunden = 0,72 kWh

Beim Fenster kann man das in der Praxis jedoch nicht einfach auf das Jahr bzw. die Heizperiode hochrechnen, weil sich
a) die Temperatur über den Tages-, Wochen- und Jahresverlauf ändert
b) weil über die Scheibe tagsüber auch Energie gewonnen wird.

Die unterschiedlichen Temperatursituationen sowie die solaren Gewinne müssen in die Berechnung mit einfließen.

Diese Aufgabe übernehmen in der Regel Planer, Architekten, Statiker, Energiebeater, etc.

Müssen alle Fenster 3fach verglast sein an einem Haus, um steuerlich abschreiben zu können?

Der Uw-Wert für die Fenster und Fenstertüren (z.B. Balkontüren) muss für jedes Fenster bzw. jeden Fenstertyp, das einen beheizten Raum abgrenzt bei 0,95 W/(m²K) oder kleiner liegen.
Das erreichen Sie praktisch nur mit einer 3-fach Verglasung. Ausnahmen gibt es für Fenster, Balkon- und Terrassentüren mit speziellen Schallschutzverglasung, bei barierearmen Elementen
oder bei RC2 geprüften Elementen. In diesem Fall würde tatsächlich ein Uw-Wert von 1,1 W(m²/K) reichen, was mit einer 2-fach Verglasung machbar wäre. Allerdings würde der Mehrpreis für diese Elemente den Zuschuss bzw. die Rückerstattung die Sie bekommen größtenteils wieder egalisieren. Falls Sie eine Haustüre haben, die ebenfalls ausgetauscht werden soll, gilt ein U-Wert von 1,3 W/(m²K).



Neue Fenster steuerlich absetzen

Beliebt bei Hauseigentümern ist es, bei neuen Fenster die Montageleistung nach §35a EstG bzw. die neuen Fenster inkl. Montageleistung nach §35c EstG abzusetzen. 20% gibt es so vom Staat zurück. Lesen Sie in folgenden Abschnitten, wie sich die Förderprogramme unterscheiden und entscheiden Sie selbst, welches für Sie das passende ist.

 




1

Förderung neue Fenster nach §35a EstG
20 Prozent Steuerrückerstattung auf Montageleistung



Geregelt ist diese Förderung in §35a EStG. Sie ist auch bekannt als haushaltsnahe Dienstleistung. Über die jährliche Steuererklärung können Sie 20 Prozent der Dienstleistung, sprich Montageleistung vom Staat zurückbekommen, wenn Sie selbst in der Wohnung bzw. der Wohneinheit wohnen. Wichtig ist, dass die Arbeiten von einem Fachbetrieb ausgeführt wurden und in der Rechnung separat ausgewiesen sind bzw. in der Rechnung erkennbar ist, wie hoch der Montageanteil tatsächlich ist. Das zur Montage benötigte Montagematerial ist keine Dienstleistung und wird hier über diese Förderung nicht unterstützt.

 

Wie sehen die Anforderungen an das Bauteil Fenster aus?

Die Anforderungen an das Bauteil Fenster oder die Türe sind relativ einfach zu erfüllen. Sie müssen lediglich den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entsprechen. Konkret bedeutet das: Der U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) der Fenster darf nicht schlechter als 1,3 W(m²/K) sein, der für Haustüren und Nebeneingangstüren zu beheizten Räumen nicht schlechter als 1,8 W/(m²K) und für Schiebe- oder Falltüren nicht schlechter als 1,6 W/(m²K). Diese Anforderungen können in aller Regel selbst mit einer 2-fach Verglasung erfüllt werden. Darüber hinaus muss die Montage wärmebrückenoptimiert erfolgen.





Den Nachweis bzgl. der fachgerechten Montage bekommen Sie von Ihrem Fensterfachbetrieb über die Unternehmererklärung, die jeder Fachbetrieb nach erbrachter Leistung gemäß §96 GEG dem Kunden aushändigen muss. Falls Sie diese nicht erhalten haben, ist das kein Grund zur Panik. Rufen Sie Ihren Fachbetrieb einfach an und fragen Sie nach der entsprechenden Unternehmererklärung.





Ein kleines Fallbeispiel:
Herr Maier bekam 2022 neue Fenster inkl. Rollläden, Fensterbänken und Montagematerial für 7.000 €. Die Demontage und Entsorgung der alten Fenster sowie die Montage der neuen Fenster kostet 3.000 € inkl. MwSt. Herr Maier wohnt selbst in der Wohnung und macht die Montageleistung in Höhe von 3.000 € bei seiner Einkommensteuererklärung 2023 geltend. Er kann mit 20 % von 3.000 €, sprich 600 € Rückerstattung rechnen.






2

Förderung neue Fenster nach §35c EStG:
20 Prozent Steuerrückerstattung auf Fenster inkl. Montage



Sie haben die Ausführungen oben gelesen. Sehr gut, denn dieser Beitrag baut auf dem obigen auf.
Haus und Wohnungseigentümer dürfen sich jetzt noch mehr freuen, denn über §35c EStG (Steuerliche Abschreibung energetischer Sanierungsmaßnahmen) gibt es nicht nur Geld zurück für die Montageleistung, sondern auch für die Fenster und Türen inklusive Rollläden, Fensterbänke und anderes mehr.

Aber Vorsicht: Das geht nur, wenn für die Fenstermontage nicht bereits nach §35a EStG geltend gemacht wurde. Es gilt der Grundsatz: Ein Bauelement bzw. eine Maßnahme darf nur 1 Mal öffentlich gefördert werden. Die meisten Kunden entscheiden sich sehr schnell für 35cEStG. Der Grund liegt auf der Hand. Die Steuerrückerstattung ist deutlich größer.

Auch bei dieser Fördermaßnahme muss die Ausführung durch ein Fachunternehmen erfolgen und der Antragsteller muss selbst in der Wohnung wohnen. Für eine vermietete Wohneinheit kann §35c EStG nicht geltend gemacht werden. Die Rückerstattung in Höhe von 20 Prozent der Aufwendungen für die neuen Fenster und Türen erfolgt durch eine Abschreibung über drei Jahre. Im ersten Jahr gibt es 7 Prozent, im zweiten ebenfalls 7 Prozent und im dritten Jahr 6 Prozent zurück. Insgesamt als 20 %, maximal jedoch 40.000 €.


13-Punkte Fahrplan zur steuerlichen Abschreibung Ihrer Fenstersanierung

Eine ausführliche Zusammenfassung und Anleitung mit Fallbeispiel zum Thema „Förderung neuer Fenster nach §35c EStG“ finden Sie auch im "13-Punkte Fahrplan für Haus- und Wohnungseigentümer zum Thema steuerliche Förderung für energetische Fenstersanierungen“. Diesen können Sie über einen Klick auf den Banner unten kostenlos herunterladen.



Voraussetzungen an das Bauteil Fenster

Damit dieses Geld zurückerstattet wird, müssen die Fenster bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Es reicht nicht aus, die Anforderungen des GEG (Gebäudeenergiegesetzes) zu erfüllen, sie müssen vielmehr unterschritten werden. Der U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient darf maximal 0.95 W/(m²K) aufweisen und bei Haustüren bzw. Nebeneingangstüren zu beheizten Räumen 1,3 W/(m²K). Ausnahmen gibt es für einbruchhemmende Fenster bei Erfüllung der Sicherheitsstufe RC2 sowie bei Einsatz spezieller Schallschutzverglasungen ab Rw 40 dB. Hier reicht ein U-Wert für die Fenster von 1,1 W/(m²K).


Fachgerechte Montage der Fenster

Die Montage der Fenster muss stets luftdicht und wärmebrückenoptimiert erfolgen und der Mindestwärmeschutz und Mindestfeuchteschutz müssen erfüllt sein. Das ist wichtig, damit später bei üblichem Nutzerverhalten keine Feuchte- und Schimmelschäden entstehen. Beides prüft ihr Fachbetrieb oder Ihr Energieeffizienzexperte (Energieberater), falls Sie einen beauftragt haben. Grundsätzlich müssen Sie aber keinen Energieberater beauftragen. Sie können die Förderung selbst beantragen, ganz einfach mit der Einkommensteuererklärung. Ihr Fensterfachbetrieb muss jedoch ein amtliches Formular ausfüllen und die fachgerechte Ausführung bestätigen.


Förderfähige Ausgaben - was wird gefördert?

Zu den förderfähigen Ausgaben zählen alle Aufwendungen die in direktem Zusammenhang mit dem energetischen Fensteraustausch stehen wie zum Beispiel die Fenster, Türen, Montage, Demontage, Entsorgung, Einbruchschutz, Schallschutz, Fensterbänke, Beiputz-Arbeiten oder auch ein Glattstrich falls erforderlich, auch außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen und anderes mehr werden gefördert. Nicht förderfähig sind Fliegenschutzspannrahmen oder innenliegende Pliesses.


Fallbeispiel Familie Wagner:

Familie Wagner (siehe Foto rechts, Gebäude noch mit den alten Fenstern) hatte in Ihrem Reihenhaus Baujahr 1978 alte Holzfenster und bekam 2022 schließlich neue Kunststofffenster, außenseitig farbig in Dekor mit 3-fach Verglasung inkl. neuem Sturzrollladensystem bestehend aus neuer Rollladenwelle, Rollladenbehang, Führungsschienen, Abrollprofil und neuem gedämmten Revisionsdeckel. Der Antrieb wurde geändert von Gurt auf Motorantrieb. Die Auftragssumme inklusive Demontage der alten Fenster und Montage der neuen Fenster betrug 8.500 € inklusive MsSt.


Familie Wagner bekam 2023 nach Prüfung der eingereichten Steuererklärung
durch die Finanzbehörde 595 € zurück.

Für 2024 darf Familie Wagner mit weiteren 595 € Rückerstattung und im Jahr 2025 mit 510 €,
insgesamt also 1.700 €.


2024 mit 7 % von 8.500 €, sprich 595 €
2025 mit 7 % von 8.500 €, sprich 595 €
2026 mit 6 % von 8.500 €, sprich 510 €




3

15 oder 20% direkter Zuschuss durch die BAFA für die Fenstersanierung




BAFA Zuschuss von 15%

Einen direkten Zuschuss in Höhe von 15 Prozent auf die förderfähigen Ausgaben für die Fenstermodernisierung können Haus- und Wohnungseigentümer über die BAFA (Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausführkontrolle) erhalten. Sie benötigen dazu einen zugelassenen Energieeffizienzexperten (z.B. Energieberater), der bei der Antragstellung unterstützt und die Umsetzung auch bestätigt.

 

hilzinger-Service:

Falls Sie keinen Energieberater kennen, kümmern wir uns gerne um die komplette Antragstellung.
Ihr Vorteil: Keine Suche nach einem Energieberater, schnelle Beantragung, wir erledigen den „Papierkram“ mit Vorab-Prüfung auf Förderfähigkeit. Um mehr zu erfahren, kontaktieren Sie uns per E-Mail: schmidt(at)hilzinger(dot)de.

 

Kurz notiert:

  • Antragsteller: Eigentümer, Mieter, Unternehmer, Eigentümergemeinschaften (WEGs), gemeinnützige Organisationen, Kommunen
  • Zuschuss 15 %, max. 4.500 € pro Wohneinheit.
  • Mindestinvestition 300 € brutto
  • Max. förderfähige Kosten 30.000 €
  • Uw <= 0,95 W/(m²K)
  • Ud <= 1,3 W/(m²K)
  • Montage wärmebrückenoptimiert und luftdicht
  • Eigenleistung möglich, fachgerechte Ausführung muss jedoch bestätigt werden

 

Antragsberechtigt sind Hauseigentümer, unabhängig davon, ob diese selbst in der Wohnung wohnen oder nicht. Auch Unternehmen und gemeinnützige Organisationen sind antragsberechtigt. Gefördert werden sowohl Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich jedoch auf Wohngebäude. Die Mindestinvestitionssumme beträgt 300 € (brutto). Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten betragen 30.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Förderfähig ist auch die Eigenleistung. Bei Eigenleistung werden jedoch nur die der Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten gefördert wenn der Energieeffizienzexperte oder ein Fachunternehmer die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Materialkosten bestätigt.

 

Neu seit 1.1.2024 ist:

  1. Bevor der Antrag bei der BAFA gestellt werden kann, muss der Kunde / Auftraggeber den Auftrag zur Fenstersanierung erteilt haben und ein voraussichtlicher Montagetermin definiert sein.
  2. Der Auftrag muss eine Klausel mit „aufschiebender Bedingung“ enthalten, damit der Kunde/Auftraggeber die Möglichkeit hat vom Vertrag zurückzutreten falls das BAFA den Zuschussantrag nicht bewilligt.

Mehr zu diesem Thema erfahren Sie auch auf hilzinger.de/energieeffizient-sanieren.

 

Es gelten die gleichen Anforderungen an das Bauteil Fenster wie bei der Abschreibung energetischer Maßnahmen oben bei Punkt 2.

 

Voraussetzungen an das Bauteil Fenster und die Montage
Der U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient darf maximal 0.95 W/(m²K) aufweisen und bei Haustüren bzw. Nebeneingangstüren zu beheizten Räumen 1,3 W/(m²K). Ausnahmen gibt es für einbruchhemmende Fenster bei Erfüllung der Sicherheitsstufe RC2 sowie bei Einsatz spezieller Schallschutzverglasungen ab Rw 40 dB. Hier reicht ein U-Wert für die Fenster von 1,1 W/(m²K). Die Montage der Fenster muss stets luftdicht und wärmebrückenoptimiert erfolgen und der Mindestwärmeschutz und Mindestfeuchteschutz müssen erfüllt sein. Das ist wichtig, damit später bei üblichem Nutzerverhalten keine Feuchte- und Schimmelschäden entstehen. Beides prüft ihr Fachbetrieb oder Ihr Energieeffizienzexperte (Energieberater), falls Sie einen beauftragt haben. Grundsätzlich müssen Sie aber keinen Energieberater beauftragen. Sie können die Förderung selbst beantragen, ganz einfach mit der Einkommensteuererklärung. Ihr Fensterfachbetrieb muss jedoch ein amtliches Formular ausfüllen und die fachgerechte Ausführung bestätigen.

 

Extra-Zuschuss 5 % (BAFA-Zuschuß 20%)
Wer einen iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) durch den Energieeffizienzexperten erstellen lässt darf mit einem Extrazuschuss in Höhe von 5 Prozent rechnen. Bei einem iSFP wird im Vorfeld ein Sanierungsplan für die nächsten 15 Jahre erstellt. Existiert dieser Fahrplan wird jede Maßnahme des Plans die auch umgesetzt wird zusätzlich mit 5 Prozent bezuschusst. Die Kosten für die Erstellung des iSFP werden vom BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) mit 80 Prozent, maximal 1.200 € gefördert.

 

hilzinger Förder-Service
Nach der Umsetzung der Maßnahme erfolgt die Bestätigung der Maßnahme durch den Energieeffiienzexperten. Dazu müssen verschiedene Unterlagen und Nachweise bei der BAFA eingereicht werden (z.B. Rechnung, Zahlungsnachweis, Fachunternehmererklärung). Nach Prüfung und Freigabe durch das BAFA erfolgt die Überweisung des Zuschusses in einem Betrag direkt auf das Girokonto des Antragstellers.



Fallbeispiel Familie Basler:
Familie Basler investierte 24.000 € in 22 neue Fenster inklusive Rollläden mit Motorantrieb, Demontage der alten Fenster und Montage der neue Kunststoff-Fenster in Golden Oak Oberfläche. Der Energieberater erstellte einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Familie Basler erhielt einen Zuschuss in Höhe von 15 %, also 3.600 € zzgl. einem Extrazuschuss in Höhe von 5 %, sprich 1.200 €.

Insgesamt also 4.800 €.

Für die Erstellung des iSFP berechnet der Energieberater 1.400 €, wobei der Anteil für Familie Basler anteilig 20 %, sprich 280 € betrug. Die verbleibenden 1.120 € (80 Prozent) bekam der Energieberater über das BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz).






4

Förderung neuer Fenster:
5 bis 45% direkter Zuschuss bei Sanierung zum Effizienzhaus



Eine Sanierung zum Effizienzhaus ist in der Regel umfangreicher als die Umsetzung einer Einzelmassnahme. Man kann sich das wie folgt vorstellen. Der  Hauseigentümer hat mehrere Maßnahmen vor (z.B. neue Fenster, Fassadendämmung, neue Heiztechnik, usw). Wenn er alle Maßnahmen umgesetzt hat könnte es sein, dass sein Bestandsgebäude im Bezug auf den Primärenergiebedarf des Gebäudes und die mittleren Transmissionswärmeverluste der wärmeübertragenden Umfassungsfläche besser „dasteht“ als ein vergleichbarer Neubau, gerechnet mit den Referenzwerten gemäß GEG (Gebäudeenergiegesetz). Das kann man rechnerisch nachweisen. Die anzusetzenden Referenzwerte stehen im Gebäudeenergiegesetz (Bspl. für Referenzwerte: Fenster Uw 1,3 W/(m²K), Haustür Ud 1,8 W/(m²K), Fassade UAW 0,28 W/(m²K)). Tatsächlich kann der Bauherr jedoch bessere Elemente, bessere Bauteile und eine bessere Anlagentechnik einsetzen, was üblicherweise auch gemacht wird.
Ist das sanierte Gebäude nun im Primärenergiebedarf z.B. 30 % besser als das gleiche Gebäude gerechnet mit den Referenzwerten spricht man von einem Effizienzhaus 70. Das nachzuweisen ist Aufgabe des Energieeffizienzexperten (EEE).


Die BEG-Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude) unterscheidet in der Sanierung folgende Effizienzhausklassen:
Effizienzhaus 85
Effizienzhaus 70
Effizienzhaus 55
Effizienzhaus 40

Wie sieht die Förderung aus ?

Der Hauseigentümer erhält einen zinsgünstigen Kredit in Höhe von maximal 120.000 € pro Wohneinheit bzw. 150.000 € pro Wohneinheit bei Erreichen der EE-Klasse (Energieeffizienzklasse). Die EE-Klasse ist dann erreicht, wenn 55% der Energie für die Wärmeversorgung durch erneuerbare Energien gewonnen wird.

Zusätzlich zum zinsgünstigen Darlehen kann der Antragsteller mit einem Tilgungszuschuss in Höhe von 5 bis 45 Prozent rechnen. Tilgungszuschuss bedeutet, dass sich die zu tilgende Höhe des Kredites um die Höhe des Zuschusses reduziert.

Folgende Tilgungszuschüsse gibt es:
Bei Erreichen der
Effizienzhausklasse 85:           5 % bzw. 10 % bei Erreichen der EE-Klasse
Effizienzhausklasse 70:         10 % bzw. 15 % bei Erreichen der EE-Klasse
Effizienzhausklasse 55:         15 % bzw. 20 % bei Erreichen der EE-Klasse
Effizienzhausklasse 40:         20 % bzw. 25 % bei Erreichen der EE-Klasse

Darüber hinaus gibt es einen WPB (Worst Performing Building) Extrazuschuss in Höhe von 10%, wenn das zu sanierende Gebäude zu den schlechtesten 25 Prozent des Gebäudebestandes gehören. Ob das der Fall ist, wird der EEE prüfen und nachweisen.

Einen weiteren Extrazuschuss in Höhe von 15 Prozent gibt es bei der Effizienzhausklasse 55 und 40, wenn seriell saniert wird. Eine serielle Sanierung liegt dann vor, wenn in Bauelemente in Modulbauweise vorgefertigt und vormontiert angeliefert und eingebaut werden, vergleichbar mit dem Bau eines Fertighauses wo z.B. Fassaden- Wand- und Dachelemente vorgefertigt angeliefert werden.

Wird beides zusammen, der WPB-Zuschuss und der Zuschuss für serielles Sanieren beantragt, beträgt der max. Extrazuschuss 20 %.

Addiert man die maximalen Zuschüsse (25 % für Erreichen Effizienzhausklasse 40 in der EE-Klasse + den WPB Zuschuss und Zuschuss für serielles Sanieren (max. 20 %) kommen wir auf den maximalen Tilgungszuschuss in Höhe von 45 %.