Wer jetzt in neue Fenster investiert bekommt 20% der Kosten zurück.
Sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Es handelt sich dabei um eine, im Rahmen des Klimaschutzpaketes, von der Bundesregierung beschlossene neue Maßnahme mit dem Ziel, Sanierungen anzukurbeln und Haus- und Wohnungseigentümer in Ihrem Vorhaben finanziell zu unterstützen. Die Förderung gilt für Maßnahmen, die nach dem 31.12.2019 begonnen werden und wird über eine steuerliche Abschreibung umgesetzt.
Steuerliche Förderung für neue Fenster und Türen
Als Haus- und Wohnungseigentümer können Sie jetzt 20% Ihrer Investitionskosten für neue Fenster, Balkon- und Terrassentüren sowie Haustüren zurückbekommen. Den Antrag können Sie selbst sehr einfach über die jährliche Einkommenssteuererklärung stellen.
Die 20% Rückerstattung (Steuerermäßigung) verteilt sich auf 3 Jahre und setzt sich wie folgt zusammen:
- Im Jahr der energetischen Maßnahmen: 7% auf die Aufwendungen (max. 14.000 €)
- Im folgenden Jahr: 7% auf die Aufwendungen (max. 14.000 €)
- Im dritten Jahr: 6% auf die Aufwendungen (max. 12.000 €)
Insgesamt also 20%, maximal jedoch 40.000 €
Bedingungen
- Ihr Gebäude ist älter als 10 Jahre
- Sie nutzen das Gebäude oder die Wohnung selbst zu Wohnzwecken
- die Arbeiten werden durch ein Fachunternehmen durchgeführt
Mindestanforderungen an Fenster und Türen
Um die Förderung zu erhalten, müssen die Fenster bzw. Türen bestimmte Voraussetzungen an die Wärmedämmung (U-Wert) erfüllen:
- Uw 0,95 W/m²K oder besser für Fenster, Balkon- und Terrassentüren
- Uw 1,1 W/m²K oder besser wenn Sie barrierearme oder einbruchhemmende Fenster, Balkon- und Terrassentüren einbauen
- UD 1,3 W/m²K oder besser für Außentüren wie z.B. Haustüren
Das für die Fenstersanierung beauftrage Fachunternehmen muss folgendes berücksichtigen:
Bei allen Maßnahmen ist auf eine wärmebrückenoptimierte und luftdichte Ausführung zu achten.
Der U-Wert der Außenwand muß kleiner sein als der Uw-Wert der neu eingebauten Fenster und Türen. Diese Mindestanforderung darf gleichwertig erfüllt werden, indem durch weitere Maßnahmen Tauwasser- und Schimmelbildung weitestgehend ausgeschlossen werden.
Ein Beispiel
Frau Krause bekommt für ihr selbstgenutztes Einfamilienhaus Baujahr 1995 elf neue Fenster mit 3-fach Verglasung inklusive neuer Rollläden sowie eine Haustüre. Die Auftragssumme beläuft sich auf 16.800 € inkl. MwSt. Insgesamt darf Frau Krause somit auf eine Rückerstattung in Höhe von 20% (3.360 €) hoffen.
Tipp
Wer das Haus oder die Wohnung vermietet und nicht selbst nutzt kann ggf. über das Programm "Energieeffizient Sanieren" oder "Altersgerecht Umbauen" in den Genuss einer Förderung kommen.